Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.12.1989 - 20 W 480/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 557
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 12.03.2001 - 11 Wx 3/01
Zur Zulässigkeit der Aussetzung des Eintragungsverfahrens beim Grundbuchamt wegen …
Denn es ist anerkannten Rechts, dass eine Aussetzung eines Grundbucheintragungs-Antragsverfahrens oder die Zurückstellung der Entscheidung über einen Eintragungsantrag nicht zulässig ist, weil ein Eintragungsantrag durch die Eintragung oder durch Zurückweisung des Antrags oder durch Erlass einer Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) zu erledigen ist und eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Zurückstellung dem so geregelten Gang des Eintragungsverfahrens, auch im Hinblick auf § 17 GBO, widerspräche, schließlich auch deshalb, weil es Sache des Antragstellers ist, grundsätzlich bereits mit der Antragstellung die für die beantragte Eintragung erforderlichen Unterlagen dem Grundbuchamt vorzulegen (OLG Frankfurt, MDR 1990, 557;… Demharter, GBO-Kommentar, 23. Auflage, § 1 Rn. 53;… Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 7. Auflage, § 18 Rn. 20).